AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Langlaufbetriebsgesellschaft Nordschwarzwald UG
für Langlaufkurse, Schneeschuh- und Langlaufverleih
1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden gelten nur, wenn dies ausdrücklich von uns bestätigt wurde.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für die Buchung von Events, Veranstaltungen, Touren und Kursen (Dienstleistungen) sowie für die Miete von Ausrüstung (Leihausrüstung).
1.3 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsschluss und -inhalt
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben auf Flyern oder Webseiten.
2.2 Die Buchung einer unserer Dienstleistungen oder einer Leihausrüstung kann persönlich, schriftlich, per Mail oder telefonisch erfolgen. Jede Buchung gilt als verbindliches Vertragsangebot.
2.3 Ihre Buchung werden wir innerhalb von 7 Tagen bestätigen oder ablehnen (z.B. wenn ein Kurs bereits ausgebucht ist oder aus anderen Gründen nicht stattfinden kann). Jede Bestätigung steht unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl (s. Ziffer 4.). Bei Buchung einer Leihausrüstung kommt ein Vertrag auch schon durch Aushändigung zustande.
2.4 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen ( z.B. Flyer, Webseite, Angebot ) sowie aus den Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsabschluss können wir jederzeit Änderungen der Leistungsbeschreibung vornehmen.
2.5 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der schriftlich oder in Textform geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
3. Haftungsausschluß
Die Teilnahme an der Kursen und die Nutzung des Leihmaterials erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko erfolgt. Im Falle von Verletzungen oder anderen negativen Folgen der Benutzung bzw. Teilnahme, ist weder der durchführende Trainer, das Langlauf-Center Herrenwies (Langlaufbetriebsgesellschaft Nordschwarzwald), noch der Vermittler und Mitveranstalter, noch anderen Personen, die in Zusammenhang mit dem oben genannten Teilnahmen und Nutzungen Arbeiten ausführen, verantwortlich oder haftbar. Über die Anforderungen, die eine Teilnahme oder Nutzung an mein sportliches Können und meine physische Konstitution stellt, wurde ich informiert und ich bestätige, dass ich gesund und ausreichend geübt/trainiert bin. Über etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen habe ich informiert. Ich anerkenne die Regeln der Veranstaltung und ich nehme aus freiem Willen und mit voller Eigenverantwortung für mein Tun teil.
4. Zahlungen, Hinterlegungspflicht
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
4.2 Der Gesamtpreis ist zu Beginn der Dienstleistung oder zu Beginn der Miete fällig.
4.3 Leistet der Kunde eine Zahlung trotz Fälligkeit nicht oder nicht vollständig, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
4.4 Bei Aushändigung von Leihausrüstungen hat der Kunde zur Sicherung der Ausrüstung ein amtliches Dokument zur Verifizierung vorzulegen, z.B. seinen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
4.5 Die Aufrechnung mit einer Forderung ist ausgeschlossen, sofern es sich dabei nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Mindestteilnehmerzahl, Gruppengröße, Nichtinanspruchnahme von Leistungen
5.1 Ein Vertrag über eine unserer Dienstleistungen kommt erst zustande, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
5.2 Bei Buchung einer Dienstleistung durch eine Gruppe ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn weniger Gruppenmitglieder als bei Vertragsschluss vorgesehen die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt, wenn die Dienstleistung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wird, z.B. bei Abbruch. Wir müssen uns jedoch in jedem Falle dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen ersparen sowie durch anderweitige Verwendung unserer Dienstleistung erwerben können.
6. Gutscheine
6.1 Gutscheine für eine Dienstleistung sind mindestens drei Jahre lang gültig.
6.2 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
7. Leihausrüstung
Der Kunde verpflichtet sich, die von uns zur Verfügung gestellte Leihausrüstung pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für Schäden durch Sachbeschädigung, Diebstahl, Verlust und verspäteter Rückgabe nach Ablauf der Mietzeit.
8. Rücktritt durch den Kunden, Stornokosten
8.1 Der Kunde kann vor Zugang unserer Buchungsbestätigung jederzeit kostenfrei seine Buchung schriftlich oder in Textform rückgängig machen.
8.2 Nach Vertragsschluss kann der Kunde bis zum Beginn der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten, ist jedoch zur Entschädigung verpflichtet. Die Höhe der Entschädigung wird nach unserer Wahl konkret oder wie folgt pauschal bestimmt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen folgende Stornokosten in Rechnung stellen müssen
- Wenn der Teilnehmer nicht zum Kurs erscheint oder seine Verleihmaterial abholt bzw. am Kurstag oder Abholtag storniert 100% der Endsumme.
- Bei Absage weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn 50% der Endsumme
- Bei Absage weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn 20% der Endsumme.
Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir aufgrund des Rücktritts an Aufwendungen ersparen sowie durch anderweitige Verwendung unserer Dienstleistung erwerben können. Dem Kunden bleibt schließlich der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt keine oder nur wesentlich geringere Kosten als die vorstehenden Pauschalen entstanden sind.
Die von uns eventuell angebotenen Kulanzregelungen (z.B. Gutscheinangebot bei ungewisser Witterung) bei gelten uneingeschränkt.
9. Höhere Gewalt, Abbruch der Dienstleistung
9.1 Wenn die planmäßige Durchführung der Dienstleistung durch höhere Gewalt wesentlich erschwert wird, dürfen wir den Vertrag kündigen.
Sollte der 2. Kurstag eines 2- Tageskurses auf Grund höherer Gewalt durch uns abgesagt werden müssen, haben Sie die Möglichkeit diesen Kurstag nachzuholen oder bereits geleistete Zahlungen werden wir umgehend erstatten, jedoch eine angemessene Entschädigung für die erbrachten Leistungen einbehalten. (Bei Absage des 2. Tages wird ein 1- Tageskurs berechnet)
Ungünstige Wetterverhältnisse sind kein Fall der höheren Gewalt, es sei denn, dass dadurch die persönliche Sicherheit der Teilnehmer gefährdet wird. Im übrigen werden unsere Dienstleistungen bei jedem Wetter durchgeführt.
9.2 Unsere Mitarbeiter, Guides und Seminarleiter sind berechtigt, Dienstleistungen abzubrechen, wenn der Vertragspartner oder eine zur Gruppe gehörende Person die Durchführung des Vertrages trotz mündlicher Abmahnung nachhaltig stört oder sich grob vertragswidrig verhält. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Teilnehmer gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltensregeln der Guides/Seminarleiter verstoßen. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Gesamtpreis für die Dienstleistung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen einzubehalten.